DEEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

( PDF, 637 kB)

§ 1 Geltungsbereich und Anwendung
Nachfolgende „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)“ gelten für alle von Horst Schackmann, Interim Manager und Executive Consultant, - im Folgenden AUFTRAGNEHMER - erbrachten Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Nachfolgende AGBs gelten – soweit gesetzlich zulässig – auch für alle nachfolgenden Geschäftsbeziehungen der Geschäftspartner, auch ohne erneute Vereinbarung.

§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen, wie z.B. die Beratung, die Steuerung und Planung durch den AUFTRAGNEHMER für den Auftrageber im Rahmen des im Einzelnen festzulegenden Projektes. Der Leistungsumfang wird gesondert in einer Leistungsbeschreibung schriftlich festgelegt. Der AUFTRAGNEHMER ist zu Teilleistungen und -lieferungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen des AUFTRAGNEHMERs setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

§ 3 Angebote
Alle Angebote des AUFTRAGNEHMERs sind 14 Kalendertage freibleibend. Annahmeerklärungen des Auftraggebers bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§ 4 Leistungszeit
Leistungstermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Kurzfristige Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aus Gründen, die in der Person AUFTRAGNEHMERS liegen, und wegen der er ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat der AUFTRAGNEHMER auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den AUFTRAGNEHMER, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein so begründeter Rücktritt oder Verzögerung seitens des AUFTRAGNEHMERs führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch oder anderweitigen Ansprüchen des Auftraggebers. Dauert die Leistungsverzögerung mehr als 2 Wochen an, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den AUFTRAGNEHMER über alle bekannten Umstände, deren Kenntnis für den AUFTRAGNEHMER erforderlich oder zweckmäßig ist, um den Auftraggeber ordnungsgemäß zu beraten, richtig und vollständig zu informieren und sonstigen notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang sowie kostenlos vorzunehmen. Diese Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten. Der AUFTRAGNEHMER ist daher berechtigt, ohne eigene Nachprüfung auf überlassene Informationen zu vertrauen.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den AUFTRAGNEHMER für die erbrachten Dienstleistungen ein Honorar zu bezahlen sowie die dem Auftragnehmer entstehenden Auslagen sowie Fremdkosten Dritter, soweit diese gesondert zu vergüten sind, zu erstatten. Sämtliche Honorare und Auslagen werden vom AUFTRAGNEHMER  zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Sämtliche Preise sind Festpreise, zahlbar ohne Abzüge. Rechnungsbeträge für die vom AUFTRAGNEHMER erbrachten Leistungen sind binnen 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zu den Auslagen, die dem AUFTRAGNEHMER im Rahmen der Projektdurchführung entstehen, gehören allgemeine technische Kosten für Vervielfältigungen / Kopien, Porti, Mobilfunk, Telefon-, E-Mail- und Telefaxgebühren etc. Diese werden mit einer Pauschale von 3,5 % des Netto-Honorars berechnet. Ausgenommen hiervon sind Kosten für Flug- und Bahnreisen Reisekosten für Taxis sowie Unterbringungskosten die separat in Rechnung gestellt werden. Reisekosten mit dem Auto werden mit 0,60 €/km berechnet. Für Auslagen z. B. umfangreichen Reisekosten – ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, eine Vorschussrechnung zu stellen, die spätestens 10 Tage vor Entstehen der Kosten zahlbar ist. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
Sofern der AUFTRAGNEHMER zur Durchführung der vertraglichen Leistungen Unterlagen, Gegenstände o. ä. des Auftraggebers übergeben oder zur Verfügung gestellt wurden, so hat der AUFTRAGNEHMER bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Auftraggeber daran ein Zurückbehaltungsrecht.

§ 8 Haftung
(a) Dem AUFTRAGNEHMER obliegen gegenüber dem Auftraggeber keine Aufklärungs-, Nachprüfungs- oder Mitteilungspflichten, die über das bei vergleichbaren Beratungsaufträgen übliche Maß hinausgehen.
(b) Der AUFTRAGNEHMER wird seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbringen, haftet aber unbeschadet der nachfolgenden Absätze c),d) und e) für keinen konkreten Beratungserfolg seiner Dienstleistungen.  Die Haftung von dem AUFTRAGNEHMER ist im Übrigen gemäß den nachfolgenden Absätzen c),d) und e) beschränkt.
(c) Für vorsätzliche Pflichtverletzungen durch den AUFTRAGNEHMER oder Erfüllungsgehilfen von dem AUFTRAGNEHMER haftet der AUFTRAGNEHMER nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der AUFTRAGNEHMER nur für solche Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit vom AUFTRAGNEHMER oder grobe Fahrlässigkeit ihres Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Jegliche Haftung vom AUFTRAGNEHMER im Zusammenhang mit dem Auftrag ist, soweit rechtlich zulässig, auf die Höhe von 25% des an den AUFTRAGNEHMER gezahlten Honorars beschränkt. Dieser Betrag gilt für alle etwaigen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Auftrag. Etwaige Schadensersatzansprüche sind zudem auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Der AUFTRAGNEHMER übernimmt keine Haftung für die Beratungsleistungen anderer Berater wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Auftraggebers.
Schließlich haftet der AUFTRAGNEHMER weder für die Richtigkeit noch für die Vollständigkeit der Informationen, die dem AUFTRAGNEHMER von dritter Seite überlassen wurden. Auch die Haftung für etwaige Schäden oder Nachteile ist ausgeschlossen, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass dem AUFTRAGNEHMER vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte oder von dem AUFTRAGNEHMER an Dritte weitergegebenen Informationen oder Unterlagen durch die Empfänger oder sonstige Dritte unzulässig verbreitet oder sonst zum Nachteil des Beteiligten verwendet werden.
Etwaige Schadensersatzansprüche können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, längstens jedoch innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Schadensersatzansprüche erlöschen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab der schriftlichen Ablehnung einer Ersatzleistung durch den AUFTRAGNEHMER rechtshängig gemacht worden sind und wenn der AUFTRAGNEHMER bei der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistungen auf diese Folge hingewiesen hat. Das Recht von dem AUFTRAGNEHMER, gegebenenfalls die Einrede der Verjährung zu erheben, bleibt hiervon unberührt.
Soweit nach dieser Haftungsvereinbarung eine Haftung vom AUFTRAGNEHMER ausgeschlossen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, den AUFTRAGNEHMER von jedweden Schäden, Kosten und Haftungsinanspruchnahmen durch Dritte freizustellen, denen der AUFTRAGNEHMER sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratungsleistungen für den Auftraggeber ausgesetzt sieht.
(d) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Absatz e).
(e) Ist die Nichteinhaltung von vereinbarten Fristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflusses von dem AUFTRAGNEHMER liegen, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftragebers wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf maximal 5 % des von der Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Ist der von der Verzögerung betroffene Auftragwert nicht eindeutig bestimmbar, beschränken sich etwaige Schadensersatzansprüche für die Zeit des Verzugs  je vollendeter Woche auf maximal 1 % des gesamten Auftragswertes. Diese Beschränkung gilt für Schadensersatzforderungen neben und statt der Leistung sowie für den Fall der Unmöglichkeit der Leistung, wobei das gesetzliche Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag unberührt bleibt. Damit sind sämtliche Ansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten; dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird sowie bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

§ 9 Rücktritt, Storno
Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Auftraggeber Informationen oder Materialien, die zur Vertragsdurchführung erforderlich sind, nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Verfügung stellt.
Im Falle des Rücktritts ist der AUFTRAGNEHMER befugt, das vereinbarte Entgelt unter Abzug ersparter Aufwendungen geltend zu machen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der AUFTRAGNEHMER die geschuldete Leistung infolge eines Umstandes, den der AUFTRAGNEHMER nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann. Der Auftraggeber ist dann von der Entrichtung des vereinbarten Entgelts befreit; weitergehende Ansprüche stehen ihm nicht zu.
Der Auftraggeber hat ferner ein Rücktrittsrecht, sofern der AUFTRAGNEHMER sich im Leistungsverzug befindet und die gesetzte Nachfrist schuldhaft überschritten hat.
Storniert der Auftraggeber den Auftrag oder nimmt er die Leistung in der vereinbarten Leistungszeit nicht ab, so sind für die vom AUFTRAGNEHMER bis dahin erbrachten Leistungen das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Bezüglich der noch nicht erbrachten Leistungen schuldet der Auftraggeber 80 % des vereinbarten Entgelts, sofern die Stornierung weniger als 3 Wochen vor der vereinbarten Leistungszeit erfolgt ist das volle Honorar ohne Abzug zu zahlen.

§ 10 Geheimhaltungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom AUFTRAGNEHMER vorgelegten Konzepte und Angebote vertraulich zu behandeln und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AUFTRAGNEHMERs Dritten zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, alle ihm im Rahmen eines Angebots übergebenen Unterlagen und Materialien an den AUFTRAGNEHMER auf Verlangen zurückzugeben; dies gilt insbesondere für den Fall, dass es nicht zum Vertragsabschluss kommt.
Der Auftraggeber und AUFTRAGNEHMER verpflichten sich, über alle wechselseitig gelieferten Informationen und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und zwar auch über die Dauer der Vertragsbeziehung hinaus.

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte
Sofern mit Angeboten und Leistungen des AUFTRAGNEHMERs gewerbliche Schutzrechte und/oder Urheberrechte verbunden sind, verbleiben diese bis zu einer Übertragung – sei es des Rechtes selber, sei es des Verwertungsrechts – beim AUFTRAGNEHMER. Die Übertragung der vorgenannten Rechte oder der Verwertungsbefugnis bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 12 Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis - auch mit ausländischen Auftraggebern oder bei Erbringung von Leistungen im Ausland findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, der Sitz des AUFTRAGNEHMERs. Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Willenserklärungen können gegenüber dem AUFTRAGNEHMER wirksam an folgende Adresse gerichtet abgegeben werden:

Horst Schackmann
Interim Management &
Executive Consultant
Willi-Blume-Weg 45
D-38239 Salzgitter-Thiede

Die deutsche Fassung dieser AGB hat in jeder Hinsicht Vorrang über die englischsprachige Fassung.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Im Übrigen soll in einem solchen Fall eine Regelung, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt und dem jeweiligen Rechtsstand genüge leistet zum Einsatz kommen.

Thiede, Oktober 2021